Mittel für Dörfer noch bis Ende April

(21. März 2022) Noch bis zum 30.4.2022 läuft der zweite Antragszeitraum der Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer des Oberbergischen Kreises. Bewilligte Projekte erhalten eine Unterstützung von 80 Prozent.
Noch bis Ende April 2022 können sich Dorfgemeinschaften beim Oberbergischen Kreis um eine Förderung über die Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer bewerben. Wie bereits im ersten Zeitraum stehen auch im laufenden zweiten Zeitraum 50.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel wurden im vergangenen Jahr vom Kreistag zur Verfügung gestellt, um das vielfältige ehrenamtliche Engagement in den Dörfern und Siedlungsgemeinschaften im Oberbergischen Kreis finanziell zu unterstützen und wertzuschätzen.

„Mit der 'Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer' soll es den Dorfgemeinschaften ermöglicht werden, Vorhaben, Ideen und Projekte umzusetzen, für die bisher die finanziellen Mittel fehlten,“ sagt Frank Herhaus, Planungsdezernent des Oberbergischen Kreises. Die große Resonanz auf den ersten Förderaufruf zeigt deutlich den hohen Bedarf an einer solchen unkomplizierten finanziellen Unterstützung.

Die Bewertung und Genehmigung der eingegangenen Anträge läuft aktuell. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten zeitnah eine Antwort der Kreisverwaltung hinsichtlich der Bewilligung ihres geplanten Vorhabens. Antragsberechtigt sind ausschließlich Dorfgemeinschaften und Vereine aus dem Gebiet des Oberbergischen Kreises. Schriftliche Bewerbungen für den zweiten Antragszeitraum sind bis zum 30.04.2022 über den Dorfservice des Oberbergischen Kreises möglich. Alle bewilligten Vorhaben erhalten eine Förderung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten.

Da eine möglichst hohe Anzahl an Projekten unterstützt werden soll, dürfen die Gesamtausgaben eines geplanten Projektes nicht mehr als 10.000 Euro betragen. Projekte unter 500 Euro werden nicht gefördert. Nach der erfolgten Bewilligung müssen die Mittel bis zum 31.12.2022 verwendet werden. Sofern gewünscht, unterstützt der Dorfservice Oberberg bei der Umsetzung der Vorhaben.

Alle interessierten Dorfgemeinschaften finden weitere Informationen zur „Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer“ auf der Internet-Seite des Oberbergischen Kreises obk.de/dorfservice. Darüber hinaus stehen die beiden Ansprechpersonen Gabriele May, Telefon: 02261 88-6132 und Stefan Nickel, Telefon: 02261 88-6131 beim Dorfservice Oberberg für Nachfragen gerne zur Verfügung.
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