Öffentliche Bekanntmachung betreffend die Schöffenwahl

(30. Mai 2023) Die Liste der Personen, die zum Amt eines Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 berufen werden können, hängt in der Zeit vom 05.06.2023 bis 12.06.2023 an der Bekanntmachungstafel des Rathauses neben dem Haupteingang Bahnhofstr. 1, 51674 Wiehl, aus.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei der unterzeichneten Behörde erhoben werden.

Wiehl, den 30.05.2023
Ulrich Stücker, Bürgermeister
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