Großer Erfolg für die Frauenrechte: Bundestag beschließt einstimmig Reform des Sexualstrafrechts

(7. Juli 2016) Der Bundestag hat heute die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen und den Grundsatz „Nein heißt Nein“ rechtlich verankert. Demnach können künftig sexuelle Handlungen bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen der anderen Person erfolgen – unabhängig davon, ob Gewalt angewendet oder angedroht wurde.
Seit vielen Jahren kämpfen Frauenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverbände für eine Änderung des Sexualstrafrechts (§ 177 StGB) in Deutschland. TERRE DES FEMMES hat 2013 mit seiner Unterschriftenkampagne „Vergewaltigung – Schluss mit der Straflosigkeit“ den Auftakt gebildet. Zahlreiche weitere Protestaktionen folgten. Zuletzt veröffentlichte das von TERRE DES FEMMES mitgetragene Aktionsbündnis „Nein heißt Nein“ einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin mit einer scharfen Kritik am ersten Gesetzentwurf des Justizministeriums.