Sparkasse Gummersbach: Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen bei Krediten

(28. März 2020) Sparkasse Gummersbach ermöglicht ab sofort Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen bei Krediten.
Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise werden dazu führen, dass die Rückzahlung von Darlehen oder die regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können. Der Deutsche Bundestag hat vor diesem Hintergrund am 25. März 2020 beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können. Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist.

Die Sparkasse bietet ab sofort derartige Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten (Baufinanzierungen, Bauspardarlehen sowie Anschaffungs- und Konsumentendarlehen) an. Damit betroffene Kunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Sparkassenfilialen kommen müssen, wird den Sparkassenkunden ein einfacher Online-Weg angeboten, um eine solche Zins- und Tilgungsaussetzung schnell und unbürokratisch umzusetzen. Selbstverständlich sind auch telefonische Beratungen durch die Kundenberater er Sparkasse möglich.

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