In den Ferien benötigen auch Schülerinnen und Schüler einen negativen Schnelltest für einen Besuch in der Eissporthalle. Foto: FSW
Die Regelung ist notwendig, da in den Ferien die regelmäßigen Tests in den Schulen entfallen. Akzeptiert wird ein Corona-Schnelltest aus einem der offiziellen Testzentren oder ein Immunisierungsnachweis. Der Test darf höchstens 48 Stunden alt sein. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen weiterhin keinen Test, sie sind getesteten Personen gleichgestellt. Mit Ende der Ferien entfällt diese Pflicht.
Während der Schulzeit gilt: Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis oder eine Schulbescheinigung.