Baulückenkataster

Zurzeit arbeitet die Stadt Wiehl am Aufbau eines Baulückenkatasters. Nach und nach werden die vorhandenen und zum Verkauf stehenden Baulücken auf der Homepage der Stadt Wiehl veröffentlicht. Das Baulückenkataster ist eine Plattform, die Grundstückssuchende und verkaufsbereite Grundstückseigentümer auf einfache Art und Weise zusammenbringen soll.

Das Baulückenkataster ist ein Instrument zur Aktivierung und Mobilisierung des im Stadtgebiet vorhandenen Baulückenpotenzials. Es enthält unbebaute Grundstücke sowie untergenutzte oder nur geringfügig bebaute Grundstücke. Der Erschließungsaufwand ist in der Regel gering, da die Baulücken an öffentlichen Straßen mit Versorgungsleitungen und Kanälen liegen. Somit könnten die Grundstücke oft sofort oder in absehbarer Zeit bebaut werden. Die aufgeführten Baulücken liegen im Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch oder innerhalb rechtswirksamer Bebauungspläne nach § 30 Baugesetzbuch. Das Baulückenkataster enthält Grundstücke für eine mögliche Wohnbebauung, aber auch solche, für die unter Umständen eine gemischte oder gewerbliche Nutzung denkbar ist.

Die Baulücken sind in einer interaktiven Karte erfasst und als „rote Stecknadeln“ dargestellt. Zu jeder Baulücke können durch Anklicken weitere Angaben wie Flur, Flurstücksnummer, Straßennamen, Grundstücksgrößen und Planungsrecht abgerufen werden. Weiter steht ein Datenblatt zum Download bereit, wo alle wichtigen Informationen zusammengefasst sind. Die Zusammenstellung soll Bauwilligen, Architekten und Maklern als Informationsgrundlage und Entscheidungshilfe dienen.

Weitere Informationen:
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Privateigentümer nicht namentlich genannt. Bei Interesse kann das Planungsamt unter den genannten Telefonnummern Auskunft erteilen.
  • Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen.
  • Es können aus dem Baulückenkataster keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
  • Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis und geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
  • Eine verbindliche Aussage zur Bebauubarkeit der aufgeführten Grundstücke kann nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag getroffen werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.
Ansprechpartner:

Herr Timon Schwafert
Telefon: 02262 99-307
E-Mail: [email protected]

Frau Silvia Böhnke
Telefon: 02262 99-305
E-Mail: [email protected]

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