Gleichstellung

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wiehl

Frau Verena Kahl

Telefon: 02262 99-212
E-Mail: [email protected]
Rathaus: Zimmer Nr. 14, Altbau

Beratung und Sprechstunden nach vorhergehender Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt!

Aktuelles

Gleichstellungsplan der Stadt Wiehl

Der Gleichstellungsplan der Stadt Wiehl hat eine Gültigkeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2024. Bei der Vorstellung des Gleichstellungsplans 12.2018 waren 73,10 Prozent der Leitungs- und Führungspositionen von Männern besetzt und 26,9 % von Frauen. Gemäß § 5 Abs. 7 Landesgleichstellungsgesetz LGG ist die Zielerreichung des Gleichstellungsplans nach spätestens zwei Jahren zu überprüfen. Wird erkennbar, dass dessen Ziele nicht erreicht werden, sind Maßnahmen im Gleichstellungsplan entsprechend anzupassen beziehungsweise zu ergänzen. Im Frühjahr 2021 erfolgte die Überprüfung der Zielerreichung.

Die Überprüfung ergab, dass nun 56 % der Leitungs- und Führungspositionen von Männern und 44 % von Frauen besetzt waren. Bei der erneuten Überprüfung 12.2022 konnte festgestellt werden, dass die Führungs- und Leitungspositionen zu jeweils 50 % von Männern und 50 % von Frauen ausgefüllt werden. Zudem stellten wir eine Verjüngung der Mitarbeitenden um ein Jahr auf ein durchschnittliches Alter von 43,9 Jahren fest. Seit Ende 2022 ist es der Stadt Wiehl gelungen, weitere junge und qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen, sodass wir die personelle Entwicklung der Stadtverwaltung sehr positiv betrachten.

Diagramme Gleichstellung (PDF; 0,14 MB)


Forum XXelle
Flyer Forum XXelle 01_2024 (PDF; 0,29 MB)Flyer Forum XXelle 01_2024 (PDF; 0,29 MB)


Oberbergischer Frauentag 2024
Das Programm des Oberbergischen Frauentags zum Herunterladen (JPG; 0,35 MB)Das Programm des Oberbergischen Frauentags zum Herunterladen (JPG; 0,35 MB)

Gleichstellungsstelle

Beratung und Unterstützung für jugendliche und erwachsene Menschen, die Bürgerschaft und die Beschäftigten der Stadt Wiehl

Ziele:
  1. Ziel der Gleichstellung ist die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichstellung von Männern und Frauen. Dabei sollen nicht nur die rechtliche, sondern auch die strukturelle Benachteiligung von Männern und Frauen berücksichtigt werden. Konkret bedeutet dies die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen gesellschaftlichen Ebenen mit Hilfe der im Landesgleichstellungsgesetz NRW und im Gleichstellungsplan der Stadt Wiehl geregelten Maßnahmen.
  2. Fortschreibung/Analyse des Gleichstellungsplanes und dessen Umsetzung
  3. Schaffen von Arbeitsbedingungen, die für alle Geschlechter die Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf ermöglichen: Ausbau von Teilzeitarbeitsplätzen, Homeoffice, Mobiles Arbeiten, flexiblere Arbeitszeiten -> Hierdurch wird auch die Attraktivität des Arbeitgebers „Stadt Wiehl“ gesteigert.
  4. Die Kompensation von Nachteilen, die vor allem Frauen als Folge geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung erfahren sowie die gerechte Beteiligung von Männern und Frauen an allen Vergütungs- und Besoldungsgruppen sowie in Gremien und Leitungsfunktionen. Die Parität bei der Besetzung von Führungskräftestellen und aller Gremien bei der Stadt Wiehl ist angestrebt.
Zielgruppen:
  1. Intern: Verwaltungsleitung, Mitarbeitende, Führungskräfte, Angehörige des Rates
  2. Extern: Einwohner und Einwohnerinnen sowie interne, regionale und überregionale Fachgremien, Institutionen und Unternehmen
Aufgaben/Leistungen:
  • Beratung der Verwaltungsleitung hinsichtlich gleichstellungsrelevanter Themen
  • Beteiligung bei der Erstellung von Dienstvereinbarungen
  • Beteiligung bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen
  • Mitwirkung bei der Fortschreibung des Gleichstellungsplanes
  • Beratung und Unterstützung der Bürgerschaft
  • Beratung und Unterstützung von Beschäftigten
  • Begleitung von Programmen und Vorhaben der Stadt
  • Durchführung von Fachveranstaltung in Kooperation mit externen Partnerinnen und Partnern
  • Vorbereitung und Durchführung von Seminaren für Mitarbeitende
  • Individuelle Beratung von jugendlichen und erwachsenen Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Hierzu zählen unter anderem:
  • - faire Chancen im Beruf
    - Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit
    - ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben führen zu können
    - Unterstützung gegen Mobbing
    - Unterstützung gegen Diskriminierung
    - Beratung Alleinerziehender
  • Unterstützung von Ratsuchenden in Zusammenarbeit mit Verwaltungs- und Beratungsstellen
  • Beratung und Unterstützung von Institutionen und Unternehmen
  • Auseinandersetzung mit Anregungen und Beschwerden, die die Gleichberechtigung der Geschlechter betreffen
  • Planung und Durchführung der Veranstaltungsreihe: Forum XXelle


Die Gleichstellungsbeauftragte informiert:

Hiermit möchte ich auf das NRW-Soforthilfe-Programm 2020 hinweisen. In diesen Krisenzeiten werden in hohem Maße auch Frauen von finanziellen Einbußen betroffen sein.

Wer wird gefördert?

Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die im Haupterwerb wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind und ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Was wird gefördert?

Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässe, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä., sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden. (Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld)

Wie hoch ist die Förderung?

Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:
  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Das elektronische Antragsverfahren ist gestartet. Detaillierte Informationen gibt es unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Hilfetelefon


Neu: das Krisentelefon kann nun in 16 Sprachen beraten!






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