Rathauswegweiser: Jubiläen (Sonstige)

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 1 - Innere Verwaltung

Kontaktpersonen

Frau Ellen Brandl
Telefon: 02262 99-253
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Hochzeitsjubiläen

Ab der Goldenen Hochzeit (darauf folgend: Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit und so weiter) erfolgt der Besuch durch den Vizebürgermeister/die Vize-Bürgermeister*in am Tag der standesamtlichen Trauung. Ab der Diamantenen Hochzeit wird der Vize-Bürgermeister/die Vize-Bürgermeister*in durch den Landrat bzw. dessen Vertreter oder Vertreter*in begleitet, sowie auf Wunsch die Presse benachrichtigt.

Ehen, die nicht in Wiehl geschlossen wurden, müssen bei Besuchswunsch bitte gemeldet werden.

Geburtstagsjubilare

Zum 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag erfolgt ein Besuch durch den Vize-Bürgermeister/die Vize-Bürgermeister*in.
Zum 96. bis 99. Geburtstag erfolgt ein Besuch durch die Ortsbeauftragte/den Ortsbeauftragte*n. Ab dem 100. Geburtstag wird der Vize-Bürgermeister/die Vize-Bürgermeister*in durch den Landrat bzw. dessen Vertreterin oder Vertreter* begleitet sowie auf Wunsch die Presse benachrichtigt.

Die Besuche für die Hochzeits- und Altersjubiläen werden grundsätzlich circa eine Woche vorher mit dem Jubilar/der Jubilarin telefonisch besprochen.

Datum der letzten Änderung: 19.09.2023, 14:20 Uhr

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