Rathauswegweiser: Bebauungsplan

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 6 - Stadtplanung

Kontaktpersonen

Frau Silvia Böhnke
Telefon: 02262 99-305
E-Mail: [email protected]
Herr Timon Schwafert
Telefon: 02262 99-307
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Ein B. ist der verbindliche und für jedermann gültige Bauleitplan. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und wird als "qaulifiziert" für die Zulassung von Vorhaben bezeichnet, wenn er allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mind. Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, über die überbaubare Grundstücksfläche und über örtlichen Verkehrsflächen enthält. Der B. ist Ortsrecht und wird vom Rat der Gemeinde als Satzung beschlossen. Er beinhaltet eine Planzeichnung, idR. textliche Festsetzungen und wird mit einer Begründung zu jedermanns Einsicht in den Zimmern 55-57, Rathaus-Altbau, im Rathaus bereitgehalten. Auszüge können erworben werden.

Gebühren:

Auszug aus dem Bebauungsplan in DIN-A-4 15,-- € /s/w) und 20,-- € (farbig), größere Auszüge sind möglich

Datum der letzten Änderung: 01.03.2024, 11:42 Uhr

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