Rathauswegweiser: Ortsrecht

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 1 - Innere Verwaltung

Kontaktpersonen

Frau Kimberly Heim
Telefon: 02262 99-251
E-Mail: [email protected]
Frau Klaudia Madej
Telefon: 02262 99-517
E-Mail: [email protected]
Frau Miriam Immisch
Telefon: 02262 99-244
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Sowohl nach Artikel 28 des Grundgesetztes als auch nach Artikel 78 Abs. 1 der Landesverfassung NRW wird den Gemeinden das Recht der Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe eingeräumt.

Konkretisiert wird dies in § 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.

Darüber hinaus werden die Angelegenheiten der Gemeinden noch durch andere ortsrechtliche Bestimmungen (z. B. Verordnungen, Tarife) oder Flächennutzungspläne geregelt.

Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als Ortsrecht.

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Datum der letzten Änderung: 19.12.2023, 14:11 Uhr

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