Rathauswegweiser: Denkmalschutz und -pflege
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 5 - Bauaufsicht und Bauverwaltung
Kontaktpersonen
Frau Beate GrimmTelefon: 02262 99-233
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) bedarf, wer Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will; in der näheren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird; oder bewegliche Denkmäler beseitigen oder verändern will.
Nähere informationen dazu finden Sie hier.
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Datum der letzten Änderung: 20.01.2023, 09:53 Uhr