Rathauswegweiser: Gebäudeabsteckung
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 5 - Bauaufsicht und Bauverwaltung
Kontaktpersonen
Herr Rainer KaminskiTelefon: 02262 99-526
E-Mail: [email protected]
Herr N N
Telefon: 02262 99-227
Frau Barbara Micheel
Telefon: 02262 99-228
E-Mail: [email protected]
Frau Claudia Hebebrand-Mach
Telefon: 02262 99-220
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Vor Baubeginn ist die Grundrissfläche und die Höhenlage der genehm-
igten baul. Anlage abgesteckt sein. Der Bauaufsicht ist die Einhaltung der Grundrissfläche und der Höhenlage nachzuweisen.
Bei besonderen Grundstücksgegebenheiten kann die Vorlage eines amt-
lichen Nachweises vom öffentl. best. Vermessungsingenieur verlangt
werden.
igten baul. Anlage abgesteckt sein. Der Bauaufsicht ist die Einhaltung der Grundrissfläche und der Höhenlage nachzuweisen.
Bei besonderen Grundstücksgegebenheiten kann die Vorlage eines amt-
lichen Nachweises vom öffentl. best. Vermessungsingenieur verlangt
werden.
Benötigte Unterlagen:
Absteckungsskizze eines Vermessers
Datum der letzten Änderung: 12.07.2022, 11:15 Uhr