Rathauswegweiser: Vorkaufsrechte

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 6 - Stadtplanung

Kontaktpersonen

Herr Marcus Köster
Telefon: 02262 99-230
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Die Gemeinde hat ein allg. Vorkaufrecht beim Kauf von Grundstücken
im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, soweit es sich um Flächen
handelt, für die eine Nutzung für öffentl. Zwecke oder Ausgleichs-
flächen festgesetz ist, in einem Umlegungsgebiet, einem Sanierungs-
gebiet, im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung, im Geltungsbe-
reich des Flächennutzungsplanes für unbebaute Grundstücke im Innen-
u. Aussenbereich, die als Wohnbaufläche dargestellt sind.

Gebühren:

Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ist gebührenpflichtig

Datum der letzten Änderung: 27.04.2020, 15:51 Uhr

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