Rathauswegweiser: Wilder Müll

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Kontaktpersonen

Frau Kathrin Kautz
Telefon: 02262 99-214
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Leider kommt es auch in Wiehl immer noch vor, dass Abfälle (Haushaltsabfälle oder Gewerbemüll) vorsätzlich in der freien Natur - z.B. im Wald, an Wanderwegen und auf Wanderparkplätzen, an Gewässern oder am Straßenrand – entsorgt werden. Werden Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen auf privaten oder öffentlichen Grundstücken illegal verkippt oder liegen gelassen, so spricht man von illegaler Abfallentsorgung oder wildem Müll. Die illegale Entsorgung von Abfällen aller Art ist umweltschädlich. Wilde Müllkippen beeinträchtigen nicht nur das Landschaftsbild, sondern belasten die Umwelt (Boden, Wasser, Luft), schädigen das ökologische Gleichgewicht und stellen Gefahren für Menschen und Tiere dar. Das gilt auch für Grünabfälle (z. B. Laubabfälle, Strauch- und Rasenschnitt): Auf naturnahen Flächen bewirken abgelegte Grünabfälle eine massive lokale Nährstoffanreicherung, die die biotypische Pflanzendecke mit der hier lebenden Tiergemeinschaft zerstört.

Im Interesse einer der Allgemeinheit dienenden geordneten Abfallentsorgung und zur Bewahrung einer abfallfreien Naturlandschaft sollte daher jeder verantwortungsbewusste Bürger von den umfassenden offiziellen Entsorgungsangeboten Gebrauch machen und dabei mitwirken, dass wilde Müllablagerungen nicht mehr vorkommen.

Illegales Verkippen bzw. Liegenlassen von Abfällen und auch die nicht ordnungsgemäße Entsorgung in den dafür bestimmten Entsorgungsanlagen erfüllt in der Regel einen Ordnungswidrigkeitentatbestand. Dieser kann durch Verwarnungen und die Verhängung von Bußgeldern geahndet werden.
In eher seltenen Fällen liegt ein Straftatbestand vor.

Bei der Bearbeitung der unterschiedlichen Falllagen werden zunächst Ort und Umfang der Ablagerung, das Gefährdungspotenzial der Stoffe sowie die Verantwortlichen bzw. Verursacher ermittelt. Erfolgt die Beseitigung der Abfälle nicht freiwillig, so wird ein Ordnungsverfahren eingeleitet und die Entsorgung der Abfälle notfalls mit der Verhängung von Zwangsgeldern durchgesetzt.

Sie haben eine wilde Müllkippe entdeckt?

Wenn Sie wilden Müll entdeckt haben, melden Sie diesen Missstand bitte der Stadt Wiehl. Zum Auffinden des wilden Mülls fügen Sie Ihrer Meldung bitte – wenn möglich - folgendes bei:

  1. Lageplan mit Markierung der Ablagerungsstelle (z.B. Screenshot von Google Maps)
  2. Beschreibung der Ablagerungsstelle einschließlich Angaben zur Art und Menge der Abfälle
  3. Fotos der Ablagerung (soweit möglich)
Zeugen, die ein unrechtmäßiges Abladen von Müll beobachten, können Tag und Nacht die Polizei rufen. Alternativ können Sie Ihre Beobachtungen auch an die Stadt Wiehl weitergeben. Hierbei ist jede Beobachtung hilfreich, die eine eindeutige Identifizierung des Verursachers erleichtert, z. B.:

  • Tag und Uhrzeit des illegalen Ablagerungsvorgangs,
  • Personenbeschreibung des Verursachers,
  • Beschreibung des Fahrzeugs des Verursachers (Fahrzeugtyp, -farbe, -kennzeichen und etwaige Besonderheiten wie Spoiler, Aufkleber u. a.).
  • Fotos sind natürlich noch hilfreicher.

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Datum der letzten Änderung: 04.04.2023, 09:39 Uhr

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