Rathauswegweiser: Reisegewerbekarten
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kontaktpersonen
Frau Jasmin SchiffbauerTelefon: 02262 99-215
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Bitte wenden Sie sich an den/die o.a. Sachbearbeiter vorab telefonisch.
Benötigte Unterlagen:
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
Stellungnahme der Kreispolizeibehörde
Stellungnahme des Amtsgerichtes
evtl.Stellungnahme des Kreisveterinäramtes
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
Stellungnahme der Kreispolizeibehörde
Stellungnahme des Amtsgerichtes
evtl.Stellungnahme des Kreisveterinäramtes
Gebühren:
a) Erteilung einer Reisegewerbekarte (§55 GewO) 200,00 €
aa) bei unselbständig Tätigen 50,00 €
bb) bei selbständig Tätigen 150,00 €
b) Zuschlag bei besonderen Ermittlungen oder Überprüfungen 100,00 €
c) in Fällen von besonders bedeutendem Umfang 500,00 €
Entscheidung zur Änderung der zugelassenen Reisegewerbetätigkeit 10,00 € - 25,00 €.
aa) bei unselbständig Tätigen 50,00 €
bb) bei selbständig Tätigen 150,00 €
b) Zuschlag bei besonderen Ermittlungen oder Überprüfungen 100,00 €
c) in Fällen von besonders bedeutendem Umfang 500,00 €
Entscheidung zur Änderung der zugelassenen Reisegewerbetätigkeit 10,00 € - 25,00 €.
Datum der letzten Änderung: 04.10.2022, 10:04 Uhr