Rathauswegweiser: Reisegewerbekarten

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Kontaktpersonen

Frau Jasmin Schiffbauer
Telefon: 02262 99-215
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Bitte wenden Sie sich an den/die o.a. Sachbearbeiter vorab telefonisch.

Benötigte Unterlagen:

Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
Stellungnahme der Kreispolizeibehörde
Stellungnahme des Amtsgerichtes
evtl.Stellungnahme des Kreisveterinäramtes

Gebühren:

a) Erteilung einer Reisegewerbekarte (§55 GewO) 200,00 €
aa) bei unselbständig Tätigen 50,00 €
bb) bei selbständig Tätigen 150,00 €
b) Zuschlag bei besonderen Ermittlungen oder Überprüfungen 100,00 €
c) in Fällen von besonders bedeutendem Umfang 500,00 €
Entscheidung zur Änderung der zugelassenen Reisegewerbetätigkeit 10,00 € - 25,00 €.

Datum der letzten Änderung: 04.10.2022, 10:04 Uhr

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