Rathauswegweiser: Ausschankgenehmigungen

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Kontaktpersonen

Frau Jasmin Schiffbauer
Telefon: 02262 99-215
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes kann nach § 12 Abs.1 des Gaststättengesetzes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderem Anlaß vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlaß wäre z.B. Heimatfest, Stadtfest, Dorffest, Schützenfest, Sängerfest, Sportfest, Karnevalsveranstaltung ect.

Benötigte Unterlagen:

Zustimmung des Grundstückseigentümers
ggfls. verkehrsrechtliche Erlaubnisse z.B. für etwaige Straßensperrungen
ggfls. bei Großveranstaltungen Nachweis über Ordnungspersonal
Angaben zu Veranstaltungszeit, Ort und Dauer
Bei Veranstaltungen über 1 Uhr nachts hinaus ist ferner eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen!

Gebühren:

a) 25,00 € pro Tag für Imbißstände auf Schützen-, Volks- und ähnlichen Festen;
b) 40,00 € bei Veranstaltungen bis 300 Personen;
c) 50,00 € bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen pro Tag;
d) Höchstgebühr nach a), b) oder c) 375,00 €
e) Vorübergehende Gestattung aus besonderem Anlaß in Fällen von besonderer Bedeutung bis 800,00 € .

Datum der letzten Änderung: 04.10.2022, 10:04 Uhr

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