Rathauswegweiser: Ausschankgenehmigungen
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kontaktpersonen
Frau Jasmin SchiffbauerTelefon: 02262 99-215
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes kann nach § 12 Abs.1 des Gaststättengesetzes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderem Anlaß vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlaß wäre z.B. Heimatfest, Stadtfest, Dorffest, Schützenfest, Sängerfest, Sportfest, Karnevalsveranstaltung ect.
Benötigte Unterlagen:
Zustimmung des Grundstückseigentümers
ggfls. verkehrsrechtliche Erlaubnisse z.B. für etwaige Straßensperrungen
ggfls. bei Großveranstaltungen Nachweis über Ordnungspersonal
Angaben zu Veranstaltungszeit, Ort und Dauer
Bei Veranstaltungen über 1 Uhr nachts hinaus ist ferner eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen!
ggfls. verkehrsrechtliche Erlaubnisse z.B. für etwaige Straßensperrungen
ggfls. bei Großveranstaltungen Nachweis über Ordnungspersonal
Angaben zu Veranstaltungszeit, Ort und Dauer
Bei Veranstaltungen über 1 Uhr nachts hinaus ist ferner eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen!
Gebühren:
a) 25,00 € pro Tag für Imbißstände auf Schützen-, Volks- und ähnlichen Festen;
b) 40,00 € bei Veranstaltungen bis 300 Personen;
c) 50,00 € bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen pro Tag;
d) Höchstgebühr nach a), b) oder c) 375,00 €
e) Vorübergehende Gestattung aus besonderem Anlaß in Fällen von besonderer Bedeutung bis 800,00 € .
b) 40,00 € bei Veranstaltungen bis 300 Personen;
c) 50,00 € bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen pro Tag;
d) Höchstgebühr nach a), b) oder c) 375,00 €
e) Vorübergehende Gestattung aus besonderem Anlaß in Fällen von besonderer Bedeutung bis 800,00 € .
Datum der letzten Änderung: 04.10.2022, 10:04 Uhr