Rathauswegweiser: Wahlen

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 1 - Innere Verwaltung

Kontaktpersonen

Herr Lukas Vollmer
Telefon: 02262 99-518
E-Mail: [email protected]
Herr Thomas Sahm
Telefon: 02262 99-249
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Allgemeines

Die Grundlagen unserer Demokratie und das Recht auf freie Wahlen sind im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verankert.

Dort heißt es in Artikel 20, Absatz 2 „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Die Grundsätze, wie eine Wahl zu erfolgen hat, ergeben sich aus Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 GG: „In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.“
Gleiches gilt für die Wahl des Bundestages. Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 GG bestimmt: “Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

Am jeweiligen Wahltag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger daher nicht nur über die Verteilung der politischen Macht, sondern legitimieren diese gleichzeitig.
Mit ihrem Votum bestimmen sie die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, des Bundestags, der Landtage und der Kommunalparlamente.

Wahlturnus

Die Wahlen der unterschiedlichen Vertretungen finden nicht gleichzeitig statt.

Gremium: Europäisches Parlament
Wahlperiode: fünf Jahre
Nächster Termin: 09.06.2024

Gremium: Bundestag
Wahlperiode: vier Jahre
Nächster Termin: Herbst 2025

Gremium: Landtag
Wahlperiode: fünf Jahre
Nächster Termin: Frühjar 2027

Gremium: Kommunen
Wahlperiode: fünf Jahre
Nächster Termin: Herbst 2025

Die Stadt Wiehl richtet bei Wahlen zurzeit 22 Wahllokale im Stadtgebiet ein. Zusätzlich befindet sich im Rathaus ein Brief-/Sofortwahlbüro, in dem bis Freitag vor der Wahl (18:00 Uhr) Briefwahlunterlagen beantragt oder direkt Briefwahl vollzogen werden kann.

Benötigte Unterlagen:

Wählen im Wahllokal

• gültiger Personalausweis (die Wahlbenachrichtigungskarte ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich)

Wählen im Brief-/Sofortwahlbüro

• unterschriebener Briefwahlantrag (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zu unterschreiben) oder formloser Antrag via E-Mail an [email protected] mit Angabe der Daten auf der Wahlbenachrichtigungskarte; bei Abholung von Briefwahlunterlagen für andere Personen, z. B. aus dem eigenen Haushalt oder für pflegebedürftige Mitmenschen, ist die unterschriebene Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zwingend auszufüllen.

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Datum der letzten Änderung: 26.02.2024, 09:28 Uhr

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