Rathauswegweiser: Drittschuldnererklärung
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 2 - Finanzverwaltung
Kontaktpersonen
Frau BöhnstedtTelefon: 02262 99-283
E-Mail: [email protected]
Herr Ralf Schneider
Telefon: 02262 99-263
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Offene Forderungen werden im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zwangsweise beigetrieben. Dies kann unter anderem durch eine Pfändung von Lohn- oder Gehaltszahlungen erfolgen. In diesem Zusammenhang wird vom Arbeitgeber eine Drittschuldnererklärung angefordert.
Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist verpflichtet in dieser Erklärung anzugeben,
1. ob der Schuldner dort beschäftigt ist
2. welche Lohnsteuerklasse besteht und
3. die Höhe des monatlichen Einkommens.
Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse [email protected].
Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist verpflichtet in dieser Erklärung anzugeben,
1. ob der Schuldner dort beschäftigt ist
2. welche Lohnsteuerklasse besteht und
3. die Höhe des monatlichen Einkommens.
Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse [email protected].
Datum der letzten Änderung: 09.11.2023, 19:52 Uhr