Rathauswegweiser: Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 5 - Bauaufsicht und Bauverwaltung

Kontaktpersonen

Frau Claudia Nohl
Telefon: 02262 99-231
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde über die Abgeschlossenheit von Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes

Benötigte Unterlagen:

1. Schriftlicher Antrag (siehe Formulare der Bauaufsichtsbehörde)
2. Lageplan mit Bemaßung (Länge, Breite und gegebenenfalls Abstand zur Grundstücksgrenze) und Zuordnung (Bezifferung) der Freiflächen, die Gegenstand des Sondereigentums werden sollen (zum Beispiel KFZ-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen)
3. Grundriss jedes Geschosses mit Zuordnung (Bezifferung) jedes einzelnen Raumes
4. Schnittzeichnung
5. Ansicht jeder Gebäudeseite

Alle Unterlagen sind für jedes vorhandene Gebäude und mindestens 2-fach einzureichen.
Werden mehrere gesiegelte Ausfertigungen der Unterlagen benötigt, sind diese dementsprechend zusätzlich einzureichen.

Gebühren:

Gebührenpflichtig

Formulare:

Datum der letzten Änderung: 12.07.2022, 11:07 Uhr

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