Rathauswegweiser: Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 5 - Bauaufsicht und Bauverwaltung
Kontaktpersonen
Frau Claudia NohlTelefon: 02262 99-231
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde über die Abgeschlossenheit von Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
Benötigte Unterlagen:
1. Schriftlicher Antrag (siehe Formulare der Bauaufsichtsbehörde)
2. Lageplan mit Bemaßung (Länge, Breite und gegebenenfalls Abstand zur Grundstücksgrenze) und Zuordnung (Bezifferung) der Freiflächen, die Gegenstand des Sondereigentums werden sollen (zum Beispiel KFZ-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen)
3. Grundriss jedes Geschosses mit Zuordnung (Bezifferung) jedes einzelnen Raumes
4. Schnittzeichnung
5. Ansicht jeder Gebäudeseite
Alle Unterlagen sind für jedes vorhandene Gebäude und mindestens 2-fach einzureichen.
Werden mehrere gesiegelte Ausfertigungen der Unterlagen benötigt, sind diese dementsprechend zusätzlich einzureichen.
2. Lageplan mit Bemaßung (Länge, Breite und gegebenenfalls Abstand zur Grundstücksgrenze) und Zuordnung (Bezifferung) der Freiflächen, die Gegenstand des Sondereigentums werden sollen (zum Beispiel KFZ-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen)
3. Grundriss jedes Geschosses mit Zuordnung (Bezifferung) jedes einzelnen Raumes
4. Schnittzeichnung
5. Ansicht jeder Gebäudeseite
Alle Unterlagen sind für jedes vorhandene Gebäude und mindestens 2-fach einzureichen.
Werden mehrere gesiegelte Ausfertigungen der Unterlagen benötigt, sind diese dementsprechend zusätzlich einzureichen.
Gebühren:
Gebührenpflichtig
Formulare:
Datum der letzten Änderung: 12.07.2022, 11:07 Uhr