Rathauswegweiser: Gewerbesteuer
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 2 - Finanzverwaltung
Kontaktpersonen
Frau Anja KranenbergTelefon: 02262 99-265
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Wiehl aufgrund des Gewerbesteuergesetzes erhoben. Steuergegenstand ist jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Die Steuer berechnet sich nach dem vom Finanzamt festzusetzenden Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Wiehl.
Dieser beträgt zurzeit 475 von Hundert. Er wird jedes Jahr neu in der Haushaltssatzung festgelegt.
Die Steuer berechnet sich nach dem vom Finanzamt festzusetzenden Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Wiehl.
Dieser beträgt zurzeit 475 von Hundert. Er wird jedes Jahr neu in der Haushaltssatzung festgelegt.
Datum der letzten Änderung: 24.01.2024, 13:14 Uhr