Rathauswegweiser: Meldung einer Kindeswohlgefährdung gemäß §8a
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 4 - Jugend & Soziales
Kurzinformation:
Ansprechpartner(innen)
Innendienst über Sekretariat Jugendamt
Telefon: (0 22 62) 99-540
Allgemeiner Sozialer Dienst Jugendamt
Wird das körperliche oder seelische oder geistige Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung und/oder unverschuldetes Versagen gefährdet, ist das Jugendamt verpflichtet Hilfen anzubieten oder ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.
Innendienst über Sekretariat Jugendamt
Telefon: (0 22 62) 99-540
Allgemeiner Sozialer Dienst Jugendamt
Wird das körperliche oder seelische oder geistige Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung und/oder unverschuldetes Versagen gefährdet, ist das Jugendamt verpflichtet Hilfen anzubieten oder ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.
Datum der letzten Änderung: 08.05.2020, 12:12 Uhr