Rathauswegweiser: Meldung einer Kindeswohlgefährdung gemäß §8a

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 4 - Jugend & Soziales

Kurzinformation:

Ansprechpartner(innen)

Innendienst über Sekretariat Jugendamt
Telefon: (0 22 62) 99-540

Allgemeiner Sozialer Dienst Jugendamt

Wird das körperliche oder seelische oder geistige Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung und/oder unverschuldetes Versagen gefährdet, ist das Jugendamt verpflichtet Hilfen anzubieten oder ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.

Datum der letzten Änderung: 08.05.2020, 12:12 Uhr

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