Rathauswegweiser: Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (Pflege zu Hause)

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 4 - Jugend & Soziales

Kontaktpersonen

Frau Sandra Peifer
Telefon: 02262 6 92 85 07
E-Mail: [email protected]
Frau Elke Bergmann
Telefon: 02262 6 92 88 76
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII hat die Aufgabe, die durch die Pflegebdürftigkeit entstehenden Mehraufwendungen durch Hilfen im häulichen Bereich auszugleichen soweit nicht vorrangige Leistungen, vornehmlich der Pflegeversicherung, in Anspruch genommen werden können.

Benötigte Unterlagen:

- Bescheid über Einstufung der Pflegekasse
- alle Einkommens- und Vermögensnachweise des Antragstellers

Gebühren:

keine

Links zu diesem Thema:

Datum der letzten Änderung: 27.04.2020, 14:18 Uhr

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