Rathauswegweiser: Helmpflichtbefreiung
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kontaktpersonen
Frau Kathrin KautzTelefon: 02262 99-214
E-Mail: [email protected]
Herr Volkmar Wirths
Telefon: 02262 99-188
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Eine Befreiung von der Schutzhelmtragepflicht ist möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Die Befreiung kann auf Dauer oder auf Zeit erteilt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie auf dem zum Download angebotenen Formular.
Nähere Informationen erhalten Sie auf dem zum Download angebotenen Formular.
Benötigte Unterlagen:
Ärztliches Attest
Gebühren:
Bei Inhabern von Schwerbehindertenausweisen ist die Befreiung von der Helmpflicht gebührenfrei.
Formulare:
Datum der letzten Änderung: 27.04.2020, 14:18 Uhr