Rathauswegweiser: Beratung von Kindern und Jugendlichen
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 4 - Jugend & Soziales
Kurzinformation:
Ansprechpartner(innen)
Allgemeiner Sozialer Dienst Jugendamt
Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden, auch ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten.
Allgemeiner Sozialer Dienst Jugendamt
Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden, auch ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten.
Datum der letzten Änderung: 08.05.2020, 11:24 Uhr