Rathauswegweiser: Kampfmittelräumung

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Kontaktpersonen

Frau Kathrin Kautz
Telefon: 02262 99-214
E-Mail: [email protected]
Herr Volkmar Wirths
Telefon: 02262 99-188
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:


Mehr als 50 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges werden im Regierungsbezirk Köln immer noch in großem Umfang Bomben, Blindgänger und andere gefährliche Munitionskörper (sog. Kampfmittel) gefunden. Da das Auffinden, Entschärfen und Beseitigen dieser Kampfmittel besondere Fachkunde erfordert, unterhält das Land Nordrhein-Westfalen bei den Bezirksregierungen einen staatlichen Kampfmittelräumdienst, der die Ordnungsämter der Gemeinden unterstützt.

Um Gefahren zu vermeiden, wurde in Ziffer 16.122 VV Bauordnung NRW (Bau0 NW) für Baugenehmigungen die Erteilung der Kampfmittelfreiheit vorgeschrieben. Dies bezieht sich jedoch nur auf Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Hauptkampfgebieten des 2. Weltkrieges liegen und bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden.

Falls Sie beabsichtigen zu Bauen, wird empfohlen - bereits einige Zeit vor Baubeginn - beim städtischen Ordnungsamt - eine Kampfmittelanfrage über eine mögliche Kampfmittelbelastung zu stellen. Die Anfrage selbst ist kostenlos. Sollten auf Grund der Gefährdungsabschätzung weitergehende Untersuchungen (Sondierungen, Probebohrungen etc.) erforderlich werden, so könnten diese unter Umständen kostenpflichtig werden.

Besonders gefährlich ist das Freilegen und Berühren von Kampfmitteln durch Spaziergänger, Kinder und Militariasammler.
Bei Verdacht auf Kampfmittelfunde informieren Sie bitte sofort das städtische Ordnungsamt (99212-214) oder die Polizei 110 bzw. die Kreisleitstelle 112.



Benötigte Unterlagen:

Genaue Lagebeschreibung des Fundortes

Datum der letzten Änderung: 04.10.2023, 18:13 Uhr

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