Rathauswegweiser: Untersuchungsberechtigungsschein

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Kurzinformation:

Bitte nutzen Sie für den Kontakt zum Meldeamt die zentrale Rufnummer 02262 99-200 oder die allgemeine E-Mail-Adresse [email protected].

Kontaktpersonen:

Frau Anke Biesenbach
Frau Sara Meyer
Frau Karin Schmidt
Frau Klaudia Discher


Vor Beschäftigungsbeginn und vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Untersuchungsberechtigungsschein beim Meldeamt zu beantragen.

Benötigte Unterlagen:

- Personalausweis

Gebühren:

Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.

Datum der letzten Änderung: 21.01.2023, 02:34 Uhr

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