Rathauswegweiser: Kinderreisepass

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Kurzinformation:

Der Kinderreisepass wird durch den Bundesgesetzgeber zum 01.01.2024 abgeschafft.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum und Gültigkeitsende, sofern das Kind anhand des Fotos noch identifizierbar ist.

Ab 01.01.2024 können für Kinder nur noch Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungs- und Lieferzeit für Personalausweise zwei bis drei Wochen und für Reisepässe vier bis sechs Wochen beträgt.

Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise einen Termin zur Beantragung eines Ausweisdokuments.

Bitte nutzen Sie für den Kontakt zum Meldeamt die zentrale Rufnummer 02262 99-200 oder die allgemeine E-Mail-Adresse [email protected].

Kontaktpersonen:

Frau Anke Biesenbach
Frau Sara Meyer
Frau Karin Schmidt
Frau Klaudia Discher


Bitte vereinbaren Sie zur Beantragung eines Kinderreisepasses einen Termin.

Sobald Deutschland verlassen wird, ist ein Ausweisdokument notwendig. Bis zum zwölften Lebensjahr wird ein Kinderreisepass ausgestellt. Je nach Urlaubsziel und Reisedauer sind die nationalen Ein- und Ausreisebestimmungen zu beachten. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Benötigte Unterlagen:

- die Geburtsurkunde; sollten Sie ausländische Urkunden besitzen, bitten wir Sie, diese im Original mit deutscher Übersetzung vor der Antragstellung beim Standesamt im Hause (EG, Zimmer 105/106) vorzulegen. Weitere Informationen erhalten Sie hier
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (die Fotografen sind hierüber informiert) Weitere Hinweise sind unter dem folgenden Link erhältlich
- Personalausweis der/des Sorgeberechtigten
- den bisheriger Kinderreisepass oder -ausweis, wenn vorhanden

Wichtig:

- Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
- Unterschrift des Kindes ab dem zehnten Lebensjahr
- Unterschrift/en der/des Sorgeberechtigten (persönliche Vorsprache)
- Besteht das alleinige Sorgerecht, wird ein entsprechender Nachweis benötigt.

Weitere Informationen zum Sorgerecht erhalten Sie hier: JuA – SorgeR/Negativ.

Gebühren:

siehe Gebührenverzeichnis

Links zu diesem Thema:

Datum der letzten Änderung: 02.01.2024, 10:56 Uhr

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