Rathauswegweiser: Kinderschutz
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 4 - Jugend & Soziales
Kontaktpersonen
Herr David HägerbäumerTelefon: 02262 99-421
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Durch das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wurden neben der Kinder- und Jugendhilfe weitere Berufsgruppen und Professionen ausdrücklich in die Verantwortungsgemeinschaft für einen nachhaltigen Kinderschutz einbezogen. Somit kann sich jeder und jede, der/die hauptamtlich oder nebenamtlich auf Honorarbasis mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kostenfrei beraten lassen.
Ausführliche Informationen dazu finden sich hier.
Ausführliche Informationen dazu finden sich hier.
Links zu diesem Thema:
- Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
- Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Datum der letzten Änderung: 20.03.2024, 11:47 Uhr