Sterbefälle

Ein Sterbefall ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk der Tote verstorben ist. Zur Beurkundung des Sterbefalles sind folgende Unterlagen des Verstorbenen vorzulegen:
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
  • eine Geburtsurkunde,
  • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz (z.B. gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse),
  • eine ärztliche Bescheinigung über den Tod (Totenschein)
  • Personalausweis des (mündlich) Anzeigenden
Nach Beurkundung des Sterbefalles werden für Rentenangelegenheiten, die Beisetzung und die Sozialversicherung gebührenfreie Sterbeurkunden ausgestellt. Weitere Urkunden sind gebührenpflichtig.

Hinweis für Bestatter:
Sofern Sie vorab Urkunden und Unterlagen dem Standesamt senden wollen, nehmen Sie bitte folgende zentrale E-Mail-Adresse: [email protected]
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