Umweltratgeber - GHI

Garten

Naturnaher Garten

Gartenabfälle

Gartenabfälle eignen sich in der Regel sehr gut zur Kompostierung. Private Kompostierung ist nicht nur das preiswerteste, sondern auch das ökologisch sinnvollste Verfahren zur Verwendung von Garten- und Küchenabfällen. Sie können damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Ist der Komposthaufen zu klein oder kompostieren Sie aus hygienischen Gründen nicht alle Küchen- und Gartenabfälle auf Ihrem Grundstück, so müssen diese Abfälle über die Biotonne entsorgt werden.

Tipps zur richtigen Kompostierung gibt's beim Fachbereich Stadtentwicklung & Umwelt, Tel. (02262) 99-308.

Gartenteich

Teiche gehören zu den reizvollsten Bestandteilen unserer Gärten. Zusätzlich können Sie einen sinnvollen Beitrag zum Naturschutz leisten.

Besonders Feuchtgebiete sind in den letzten Jahrzehnten der "Ausräumung" unserer Landschaft zum Opfer gefallen. Viele Tier- und Pflanzenarten der Kleingewässer finden wir inzwischen auf der Roten Liste der ausgestorbenen oder von Aussterben bedrohten Arten.

Tipps zur Gestaltung und Anlage eines naturnahen Gartenteichs erhalten Sie beim Fachbereich Stadtentwicklung & Umwelt, Tel. (02262) 99-308.

Gehwegreinigung

Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die an ihrem Grundstück vorbeiführenden Gehwege zu reinigen. Auskunft erteilt das Ordnungsamt der Stadt Wiehl, Tel. (02262) 99-214.

Gelber Sack

Der "Gelbe Sack" dient dazu, Verpackungsabfälle (außer Papier, Pappe, Glas) zu sammeln. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie dem Abfuhrkalender.

Gelbe Säcke sind nach Vorlage des Gutscheins, der im Abfallkalender enthalten ist, an folgenden Stellen erhältlich:
  • Marienhagen: Nahkauf-Markt Küper, Im Wiedenhof 2,
  • Drabenderhöhe: Raiffeisen-Markt, Zeitsraße 16-18,
  • Oberwiehl: Buchhandlung Penz-Arrufat, Oberwiehler Straße 33,
  • Wiehl-Zentrum: ARAL-Tankstelle, Haupstraße 2,
  • Rathaus, Information, Eingang Bahnhofstraße,
  • Tankstelle Jäger in Alperbrück
  • am Schadstoffmobil

Geruchsbelästigung

Bei Geruchsbelästigungen allgemeiner Art, aus gewerblichen Betrieben, aus Gewässern und Kanalisationsanlagen wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Stadt Wiehl, Tel. (02262) 99-214.

Getränketüten

Verbundverpackungen

Giftfunde

Immer wieder werden giftige Substanzen gefunden, die verantwortungslose oder zumindest gedankenlose Mitbürger liegengelassen oder weggeworfen haben. Sollten Sie einmal einen solchen Fund machen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Wiehl, Tel. (02262) 99-214.

Wenn von dem Gift eine akute Gefahr ausgeht, weil z.B. Personen damit in Berührung kommen könnten, sollten Sie unverzüglich die Polizei informieren. Diese wird dann die weiteren erforderlichen Schritte unternehmen.

Giftmobil

Schadstoffmobil

Glascontainer

257 Glascontainer verteilt auf 75 Standorte im Stadtgebiet Wiehl ermöglichen die ortsnahe Erfassung von Altglas. Einer dieser Standorte ist auch in Ihrer Nähe.

Achten Sie auf die Farbkennzeichnung der Container. Die Wiederverwertung des Altglases wird sonst unnötig erschwert.

Steingut, Porzellan und Flachglas haben in den Altglascontainern übrigens nichts zu suchen. Schon geringe Verunreinigungen dieser Art machen die Verwertung unmöglich!

Aus Rücksicht auf die Anwohner dürfen die Altglascontainer nur zu bestimmten Zeiten benutzt werden: Wochentags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr Sonn- u. Feiertags: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Glühbirnen

Glühbirnen könnten eigentlich besser als Heizung eingesetzt werden denn als Leuchtmittel.

Nur 5% der eingesetzten Energie wird durch sie in sichtbares Licht umgewandelt. Die restlichen 95% gehen als Wärme verloren.

Effektiver sind die Energiesparlampen.

Defekte Glühbirnen gehören nicht zum Altglas, sondern in den Restmüll.

Graue Tonne

Die graue Restmülltonne ist nur für nicht verwertbare Reststoffe bestimmt, wie z.B. Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Asche, Glühlampen, Windeln, Putzlumpen, Kinderspielzeug, Haushaltswaren, Fensterglas, Porzellan, Keramik.

Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender.

Gründüngung

Gründüngungspflanzen wie z.B. Klee, Lupine und Sommerwicke oder Senf, Ölrettich und Phacelia tragen im naturnahen Garten zur Gesunderhaltung des Bodens bei. Der Gartenboden sollte nie unbedeckt bleiben. Neben dem Mulchen mit abgeschnittenen organischen Substanzen, bietet die Gründüngung eine Möglichkeit, den Boden fruchtbar zu erhalten. Blatt- und Wurzelmasse sorgen für eine wertvolle Strukturverbesserung. Der Pflanzenaufwuchs beschattet den Boden und schützt ihn vor Verdunstungen, die nützlichen Bodenorganismen vermehren sich und sorgen für eine günstige, natürliche Humusbildung. Bei starken Regenergüssen wird der Boden vor Aerosion bewahrt, Nährstoffauswaschungen in den Untergrund werden verhindert, und das unerwünschte Begleitkraut (Unkraut) kann nicht wachsen.

Grüner Punkt

Der "Grüne Punkt" ist kein Umweltzeichen, sondern eine Lizenzmarke. Die Aufgaben der Dualen System Deutschland GmbH (DSD) verursachen hohe Kosten (Sammlung, Transport und Verwertung von Verpackungen). Zur Finanzierung des Dualen Systems wurde der "Grüne Punkt" eingeführt.

Die Konsumgüterhersteller können Rechte zur Nutzung des "Grünen Punktes" kaufen. Die Nutzungsgebühr wird zum Endverbraucherpreis addiert und somit vom Endverbraucher bezahlt. Aufgrund dessen ist die Abholung der "Gelben Säcke" für den Verbraucher "kostenlos".

Grünes Telefon

An Wochenenden und nach Dienstschluss in akuten Notfällen, die den Umweltschutz betreffen, können Sie folgende Telefonnummer anrufen:

Kreisleitstelle (02261) 88-25 00

Der Anruf wird dann an die entsprechenden Fachleute weitergeleitet.

Grüne Tonne

Die grüne Tonne für die Entsorgung von Papier und Pappe steht jedem Haushalt und jedem Gewerbebetrieb zur Verfügung. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender.

In die grüne Tonne gehören z.B.:
  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Kataloge
  • Kartons
  • Wellpappe
  • Bücher
  • Korrespondenz
  • Mehl- und Zuckertüten
  • Zigarettenschachteln (ohne Alupapier, ohne Folie)
Nicht in die Grüne Tonne gehören z.B.:
  • Milch- und Safttüten
  • Papiertaschentücher
  • Tapeten
  • Fotos
  • Kohlepapier
  • Windeln
  • Papierschnitzel
  • verschmutztes Papier
  • Konservendosen
  • Glas
  • Kunststoffe

Grundwasser

Hygienisch einwandfrei, geschmacklos, frisch, klar und kühl: So präsentiert sich normalerweise das Grundwasser als ideales Trinkwasser.

Grundwasser ist jedoch in doppelter Hinsicht gefährdet:

Zum einen bildet sich durch die zunehmende Versiegelung des Bodens (Bebauung) und Trockenlegung von Feuchtgebieten immer weniger Grundwasser neu, zum anderen droht eine schleichende Vergiftung durch intensive Landwirtschaft (Nitratbelastung durch Überdüngung, Einsickern von Insekten- und Pflanzenschutzmitteln). Zusätzlich löst der saure Regen Schwermetalle aus dem Boden, die in das Grundwasser einsickern können.

Intensive Grundwasserförderung hat schon vielerorts zu beträchtlichen Grundwasserabsenkungen geführt, mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Natur (z.B. Hessisches Ried).

Trinkwasser

Gülleaufbringung

Überhöhte Gülleaufbringung auf Feldern und Wiesen führt zu erhöhter Nitratbelastung im Grund- und Trinkwasser.

Nach der Gülleverordnung des Landes NRW darf Gülle und Jauche nur in der Zeit vom 15. Februar bis 15. Oktober aufgebracht werden, wobei Ausnahmeregelungen bestehen.

Die Überwachung der Vorschriften dieser Verordnung erfolgt durch die Untere Wasserbehörde in Gummersbach, Tel. (02261) 88-0.

Häckseln

Astmaterial, das von der Menge oder von der Größe her nicht über die Biotonne entsorgt werden kann, sollte zweckmäßigerweise mit einem Häcksler zerkleinert werden. Das Häckselgut kann hervorragend zum Mulchen z.B. unter Bäumen, Sträuchern und Hecken eingesetzt oder auf dem Komposthaufen verarbeitet werden.

Normale Gartenhäcksler, die übrigens bei verschiedenen Händlern auch ausgeliehen werden können, sind bei größeren Aststärken oftmals überfordert. Hier bieten einige Gartenbaubetriebe einen Service mit mobilen Großhäckslern an.

Haushaltschemikalien

Chemikalien

Haushaltsgeräte

Elektrogeräte

Heckenschnitt

Gemäß § 64 des Landschaftsgesetzes ist es grundsätzlich verboten, in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September eines Jahres Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Diese Regelung dient dem Tier- und Artenschutz unserer heimischen Fauna. Der alljährliche Pflegeschnitt ist davon nicht betroffen.

Heizenergie

Etwa 80% des Energieverbrauchs deutscher Haushalte geht auf das Konto der Heizenergie. Einsparungen machen sich nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel bemerkbar. Das können Sie tun:

Wahl der richtigen Raumtemperatur
Die Raumtemperatur sollte im Wohnbereich nicht mehr als 20°C betragen. Wer mit weniger auskommt, spart bares Geld: Jedes Grad weniger spart ca. 6% Heizkosten. Andere Räume, wie z.B. Küche (18oC), Toilette (16oC), Schlafzimmer (17oC) usw. kommen mit deutlich weniger Heizung aus.

Das richtige Lüften
will gelernt sein, damit nicht zuviel Energie sinnlos aus dem Fenster oder der Balkontür entschwindet. Vermeiden Sie Dauerlüften (z.B. mit Hilfe des Kippfensters) und lüften Sie stattdessen kurz (nie länger als zehn Minuten) und kräftig (Durchzug).

Roll- und Fensterläden
sollten Sie während der Heizperiode spätestens bei Einbruch der Dunkelheit schließen. Sie verhindern dadurch Wärmeverluste.

Thermostatventile
amortisieren sich meist nach kurzer Zeit, denn sie halten die Raumtemperatur konstant auf dem eingestellten Wert.

Heizkörper
dürfen während der Heizperiode nicht abgedeckt oder zugestellt werden - auch nicht durch überlange Vorhänge, weil sonst viel kostbare Energie gar nicht erst in den Raum gelangt.

Alte Heizkessel
mit einem Alter von zehn Jahren und mehr sollten baldmöglichst erneuert werden. Moderne Brennwertgeräte nutzen auch den Energieinhalt des Abgases.

Wärmedämmung
von Dachraum, Keller und Außenwänden kann Wärmeverluste erheblich verringern. Dämmassnahmen erfordern spezielles Wissen und genaues Rechnen, damit der gewünschte Erfolg erzielt wird und die Kosten in einem vertretbaren Aufwand zum Nutzen stehen. Vor Durchführung der Maßnahmen sollten Sie sich daher den Rat eines erfahrenen Energieberaters einholen.

Herbizide

Herbizide sind chemische Mittel zur Vernichtung von unerwünschten Pflanzen in Kulturen (sog. "Unkraut"). Sie greifen auch direkt in die Insektenbestände ein, indem Wildpflanzen vernichtet werden, die ihnen als Futterpflanzen dienen.

Durch den Einsatz von Herbiziden entsteht zudem ein Ungleichgewicht zwischen Nutzinsekten und Schädlingen, so dass häufig auch noch Insektizide eingesetzt werden müssen.

Reste von Herbiziden entsorgen Sie am Schadstoffmobil.

Holzabfälle

Für die Entsorgung von Bau- und Abbruchholz wenden Sie sich bitte an den BAV, Tel. (0800) 8058050 oder an private Entsorger. Deren Telefonnummern finden Sie im Branchenbuch.

Möbelholz: Sperrmüll

Baum- und Heckenschnitt: Häckseln

Holzschutzmittel

Auf die Anwendung von chemischen Holschutzmitteln mit Wirkstoffen gegen Pilze und Insekten sollte bei nichttragenden Holzteilen im Innenraum grundsätzlich verzichtet werden. Die klimatischen Bedingungen in normaltemperierten Innenräumen reichen für einen Befall und eine Vermehrung dieser Schadorganismen nicht aus. Für die oberflächliche Behandlung von Holz steht eine Vielzahl von giftfreien Produkten wie Lasuren oder Wachsen zur Verfügung.

Tragende Holzteile müssen z.T. einem chemischen Holzschutz unterzogen werden, jedoch nur mit Produkten, die vom Bundesamt für Materialprüfung zugelassen sind.

Im Außenbereich lässt sich ein Einsatz solcher Mittel vielfach schon durch konstruktive Maßnahmen , wie z.B. Dachüberstände, vermeiden. Mit ihrer Hilfe wird Feuchtigkeit vom Holz ferngehalten.

Reste von Holzschutzmitteln entsorgen Sie am Schadstoffmobil.

Hundekot

Mit der ständig wachsenden Zahl der Hunde wächst das Problem der Verschmutzung von Straßen, Gehwegen, Anlagen und sogar Kinderspielplätzen durch Hundekot. Die Gleichgültigkeit oder gar Rücksichtslosigkeit der Hundehalter, die ihre Tiere ausgerechnet an den Orten ihr "Geschäft" verrichten lassen, die von Menschen aufgesucht werden, häufig auch, um dort Erholung zu suchen (Liegewiesen, Sandkästen etc.), belästigen nicht nur die Bürger, vielmehr stellen die Hundefäkalien auch eine erhebliche Infektionsquelle - insbesondere für Kinder - dar.

Bei Verunreinigungen durch Tierkot an Orten, wo besondere Beeinträchtigungen auftreten (Kinderspielplätze, Parks etc.), können Verwarnungs- und Bußgelder erhoben werden. Hunde sind an solchen Orten an der Leine zu führen. Sollte dennoch ein "Malheur" passieren, sind die Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

Imprägniermittel

Reste von Imprägniermitteln entsorgen Sie am Schadstoffmobil.

Insektizide

Stört eine Fliege oder Ameise, sei es im Haus oder Garten, geschieht der Griff zu chemischen Insektenbekämpfungsmitteln oft sehr schnell.

Die Wirkung der chemischen Keule ist Fatal. Denn die Insektizide vernichten nicht nur die "schädlichen" Insekten, sondern auch nützliche. Außerdem führen diese Mittel im Haushalt zu Schadstoffkonzentrationen, die nicht zu unterschätzen sind. Wie Versuche gezeigt haben, bestehen Belastungen auch bei geringer Sprühmenge. Da hilft auch kein halbstündiges Lüften.

Bitte entscheiden Sie sich für umweltfreundliche Schädlingsbekämpfungsmittel wie z.B. Fliegenschutzgitter, Fliegenfänger oder Fliegenklatsche.

Insektizide sind als Sondermüll am Schadstoffmobil zu entsorgen.

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