Suche: Ordnungswidrigkeit
Suchergebnisse zur Suche »Ordnungswidrigkeit«:
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Umweltratgeber - MNO
... gerungen entstehen, muss jeder einzelne über seine Müllgebühren mitbezahlen. Wer Abfälle unerlaubt ablagert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Wilde Müllkippen und ggf. ihre Verurs ...
https://www.wiehl.de/buerger/wohnen/umweltportal/umweltbildung/umweltratgeber/mno/ -
Umweltratgeber - ABC
... Wer Altöl in die Landschaft oder den Kanal kippt, handelt nicht nur verantwortungs- und rücksichtslos, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. In extremen Fällen kann dies sogar als Straftat verfolgt werde ...
https://www.wiehl.de/buerger/wohnen/umweltportal/umweltbildung/umweltratgeber/abc/
Nachrichten
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Brauchtumsfeuer im Stadtgebiet Wiehl
8. Oktober 2019 [Nachrichten]
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, langsam naht wieder die Zeit der Martinsfeuer. Der Fachbereich 8 - das Ordnungsamt der Stadt Wiehl - weist daher darauf hin, dass das Verbrennen von Abfällen privater Haushalte aus Gründen des Umweltschutzes grundsätzlich verboten ist (§ 7 LImschG NRW). mehr... -
Wilder Müll kann teuer werden – Appell an alle Bürger
11. März 2019 [Nachrichten]
Als "wilden Müll" bezeichnet man Abfall, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und nun in der freien Landschaft, in Wäldern oder an anderen öffentlich Orten abgelagert wurde. Hierbei kann es sich um Abfall jeder Art handeln. Dies kann beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfall, aber auch überschüssiger Bodenaushub sowie Grünschnitt sein. mehr... -
Brauchtumsfeuer im Stadtgebiet Wiehl
7. März 2019 [Nachrichten]
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, langsam naht wieder die Zeit der Osterfeuer. Der Fachbereich 8 - das Ordnungsamt der Stadt Wiehl - weist daher darauf hin, dass das Verbrennen von Abfällen privater Haushalte aus Gründen des Umweltschutzes grundsätzlich verboten ist (§ 7 LImschG NRW). mehr... -
Brauchtumsfeuer im Stadtgebiet Wiehl
21. September 2018 [Nachrichten]
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, langsam naht wieder die Zeit der Martinsfeuer. Der Fachbereich 8 - das Ordnungsamt der Stadt Wiehl - weist daher darauf hin, dass das Verbrennen von Abfällen privater Haushalte aus Gründen des Umweltschutzes grundsätzlich verboten ist (§ 7 LImschG NRW). mehr... -
Hinweise des Ordnungsamtes
22. März 2012 [Nachrichten]
Aktuelle Hinweise des Ordnungsamtes der Stadt Wiehl zu den Themen „Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und überhängenden Ästen“, „Rasenmähen/Betrieb lärmintensiver Maschinen und Geräte“, „Regeln für das Verbrennen im Freien/Osterfeuer“ und „Hundekot“. mehr... -
Brauchtumsfeuer: Neue Regeln für das Verbrennen im Freien
18. Oktober 2010 [Nachrichten]
Das Ordnungsamt der Stadt Wiehl weißt darauf hin, das Verbrennen von Abfällen privater Haushalte grundsätzlich verboten ist. Darunter fallen auch Gartenabfälle jeglicher Art (Baumschnitte, Sträucher etc). mehr... -
Erlaubnispflicht in der Kindertagespflege
14. September 2008 [Nachrichten]
Was viele nicht wissen: Wer eine erlaubnispflichtige Tagespflege ohne Erlaubnis des Jugendamtes ausübt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Pflegeerlaubnis kann für das Stadtgebiet Wiehl im Wiehler Jugendamt beantragt werden. mehr...